Risiken beim Einsatz von Kundenstopper und anderen Werbemitteln!
Im großen Bereich der Werbemittel gibt es eine große Vielfalt von Produkten, die
für unterschiedliche Einsatzorte konzipiert sind. Als grundsätzliche
Unterscheidung spielt es eine Rolle, ob die betreffenden Werbemittel für den
Innen- oder Außenbereich geeignet sein sollen. Man spricht dann von einer
Indoor- oder Outdoorplatzierung. Es gibt Werbemittel am Regal, an der Kühltruhe,
am Schaufenster, an der Eingangstür, als Sonderplatzierung auf der Palette, von
der Decke hängend oder auch freistehend als Aufstellschild auf dem Gehweg. Einen
Teil dieser Produkte nennt man „Stopper“ bzw. „Kundenstopper“, also zum Beispiel
Regalstopper, die die Aufgabe haben, den Kunden an einem bestimmten Punkt des
Regals zu einem Stopp zu bewegen, um sich ein Produkt anzuschauen und zum Kauf
anzuregen.
Diese „Kundenstopper“ unterliegen mit ihren Aussagen selbstverständlich, wie
alle anderen werblichen Aktivitäten, auch den Regeln des Wettbewerbsrechts, wie
es auch für die Verpackungen selbst, für Prospektmaterial, für Plakate, für
Displays oder andere Werbemittel der Fall ist. Die Aussagen müssen inhaltlich
den rechtlich vorgeschriebenen Produktbeschreibungen in der
Kennzeichnungsverordnung entsprechen und dürfen den Verbraucher nicht in die
Irre führen. Beim Einsatz dieser Werbemittel sollte der Produzent und der
Werbungstreibende aber auch an mögliche, andere rechtliche Konsequenzen denken,
die eine Nutzung nach sich ziehen könnte. Wenn es sich um Werbemittel handelt,
die mit einer Stromversorgung betrieben werden, also zum Beispiel Leuchtkästen
oder Displays mit beweglichen Teilen, so müssen unbedingt die Vorschriften für
elektrische Anlagen und der Brandschutz beachtet werden. Bei Teilen, wie etwa
Gehsteigaufstellern oder Nasenschilder an Schaufensterscheiben, sollte man auf
jeden Fall die Unfallgefahr beachten. Können die Werbemittel durch Wind oder
andere Wettereinflüsse Passanten schädigen? Sind die Teile scharfkantig oder
irgendwie spitz, dass sich bereits Kinder beim Vorbeigehen daran verletzen
können? Können sich von den Werbemitteln kleine Teile ablösen lassen, die von
Kleinkindern möglicherweise verschluckt werden? Alles Fragen, die bei der
Verwendung eines solchen Kundenstoppers zu berücksichtigen sind. kuh33sto99